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Kanton Bern: Warum die Luft/Luft-Wärmepumpe die ideale Alternative zur Elektroheizung ist...

  • Autorenbild: Swen Schönenberger
    Swen Schönenberger
  • vor 5 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Besitzer von Elektrospeicherheizungen im Kanton Bern müssen jetzt handeln. Was lange Zeit als komfortable Lösung galt, ist heute ein Auslaufmodell der Energiepolitik.


Die Fakten im Überblick:

  • Die gesetzliche Grundlage: Gemäss dem revidierten Grossratbeschluss zum Energiegesetz (KEnG) des Kantons Bern ist der Betrieb von zentralen Elektroheizungen und dezentralen Elektrospeicherheizungen (Widerstandsheizungen) künftig untersagt.

  • Die Frist: Bestehende Anlagen dürfen nur noch bis zum 31.12.2031 betrieben werden. Bis zu diesem Datum müssen sie durch ein energieeffizientes Heizsystem ersetzt worden sein.

  • Das Ziel: Ziel dieser Massnahme ist es, den Stromverbrauch im Winter massiv zu senken, da Elektroheizungen wertvolle Energie sehr ineffizient nutzen.



 
 
 

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