Kanton Bern: Warum die Luft/Luft-Wärmepumpe die ideale Alternative zur Elektroheizung ist...


Besitzer von Elektrospeicherheizungen im Kanton Bern müssen jetzt handeln. Was lange Zeit als komfortable Lösung galt, ist heute ein Auslaufmodell der Energiepolitik.
Die Fakten im Überblick:
Die gesetzliche Grundlage: Gemäss dem revidierten Grossratbeschluss zum Energiegesetz (KEnG) des Kantons Bern ist der Betrieb von zentralen Elektroheizungen und dezentralen Elektrospeicherheizungen (Widerstandsheizungen) künftig untersagt.
Die Frist: Bestehende Anlagen dürfen nur noch bis zum 31.12.2031 betrieben werden. Bis zu diesem Datum müssen sie durch ein energieeffizientes Heizsystem ersetzt worden sein.
Das Ziel: Ziel dieser Massnahme ist es, den Stromverbrauch im Winter massiv zu senken, da Elektroheizungen wertvolle Energie sehr ineffizient nutzen.





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