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Risikoanalyse

Zuerst erfolgt die Gefahrenidentifikation, bei der alle potenziellen Schadensquellen, von der Brennbarkeit des Kältemittels bis zu Druckrisiken und Aufstellungsort erfasst werden. Darauf folgt die Risikobewertung, wo Wahrscheinlichkeit und Schadensausmass jeder Gefahr eingeschätzt werden. Anschliessend werden in der Risikominimierung und -behandlung technische und organisatorische Massnahmen festgelegt, um Risiken zu reduzieren. Abschliessend ist die Überprüfung und Aktualisierung wichtig, um die Analyse aktuell zu halten.

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Sicherheit in Planung und Ausführung!

Anlagenplaner und -ersteller verantworten die Sicherheit für Mensch und Umwelt. Sorgfältige Planung und Ausführung minimieren Gefahren (z.B. Propan) durch Beachtung von Normen und gewährleisten so einen sicheren Betrieb.

Vorgehensweise

1. Gefahren identifizieren
Der erste Schritt besteht darin, alle potenziellen Gefahren zu identifizieren, die im Zusammenhang mit Kälteanlagen, insbesondere bei der Verwendung brennbarer Kältemittel, auftreten können. Dies umfasst die spezifischen Eigenschaften der Kältemittel selbst, wie ihre Brennbarkeit und das Potenzial zur Bildung explosionsfähiger Atmosphären (relevant für ATEX-Vorschriften), aber auch allgemeine Gefahren in Kälteanlagen wie hohe Drücke (gemäss PED), elektrische Risiken, mechanische Gefahren und Risiken am Aufstellungsort (unzureichende Belüftung gemäß SN EN 378). Es ist wichtig, sowohl normale Betriebsbedingungen als auch mögliche Fehlfunktionen oder Notfallsituationen zu berücksichtigen.
 
2. Risiko bewerten

Im zweiten Schritt wird für jede identifizierte Gefahr das damit verbundene Risiko bewertet. Dies beinhaltet die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass ein schädliches Ereignis eintritt (z.B. eine Kältemittelleckage oder das Vorhandensein einer Zündquelle in einer explosionsfähigen Atmosphäre), und des potenziellen Ausmasses des Schadens, der dadurch entstehen könnte (z.B. Brand, Explosion, Personenschäden, Sachschäden). Die SN EN 378 und ATEX-Richtlinien liefern hierbei wichtige Kriterien und Grenzwerte, die in die Bewertung einfließen müssen.

3. Massnahmen definieren

Nach der Risikobewertung werden im dritten Schritt Massnahmen zur Risikominimierung und -behandlung definiert und umgesetzt. Diese Massnahmen zielen darauf ab, entweder die Wahrscheinlichkeit des Eintretens gefährlicher Ereignisse zu verringern oder das Ausmass potenzieller Schäden zu begrenzen. Dies kann technische Lösungen umfassen, wie z.B. die Verwendung explosionsgeschützter Komponenten (ATEX), Leckageerkennungssysteme und eine verbesserte künstliche Belüftung (SN EN 378), aber auch organisatorische Massnahmen wie Schulungen, die Erstellung sicherer Arbeitsverfahren und Notfallpläne. Die Auswahl der Massnahmen sollte der Hierarchie der Kontrollmassnahmen folgen, wobei präventive Massnahmen Vorrang vor reaktiven haben.

4. Regelmässig überprüfen

Der vierte und abschliessende Schritt ist die regelmässige Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse. Da sich Anlagen, Vorschriften (z.B. SN EN 378, ATEX, PED) und Erkenntnisse ändern können, ist es wichtig, die Risikoanalyse in festgelegten Abständen oder nach relevanten Ereignissen (z.B. bei Unfällen oder Änderungen an der Anlage) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies stellt sicher, dass die identifizierten Gefahren und die getroffenen Schutzmassnahmen weiterhin aktuell und wirksam sind. Die Dokumentation aller Schritte und Ergebnisse ist dabei unerlässlich.

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